Besucherführer

REGELN FÜR PATIENTEN, BEGLEITPERSONEN UND BESUCHER
PRIVATES AKDENIZ KRANKENHAUS

Sehr geehrter Patient und geschätzte Angehörige,

Als Privates Akdeniz Krankenhaus ist unsere oberste Priorität der Schutz der Gesundheit unserer Patienten, die Bereitstellung einer sicheren Behandlungsumgebung sowie die Durchführung aller Prozesse im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK), der Verordnung über Patientenrechte und der einschlägigen Gesundheitsgesetzgebung.

In diesem Zusammenhang werden die folgenden Regeln angewendet, um die Sicherheit, Privatsphäre und Gesundheit unserer Patienten und ihrer Angehörigen zu gewährleisten.

1. Regeln für Begleitpersonen

  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf eine Person beschränkt.
  • Die Begleitperson darf während der Visite und der medizinischen Versorgung nicht beim Patienten anwesend sein.
  • Die Begleitperson darf keine Maßnahmen am Patienten durchführen, außer auf Anweisung von Arzt oder Pflegepersonal. Sie darf den Patienten nur im erlaubten Rahmen unterstützen.
  • Ohne Anordnung des zuständigen Arztes oder der Pflegekraft darf der Patient nicht aus dem Krankenhaus gebracht oder sein Bett nicht verändert werden.
  • Um eine ruhige Umgebung zu gewährleisten, dürfen Begleitpersonen weder laut sprechen noch Lärm verursachen; Fernseher müssen so genutzt werden, dass andere nicht gestört werden; während der Visiten und nach 22:00 Uhr müssen Telefone ausgeschaltet oder auf lautlos gestellt werden.
  • Der Gebrauch von Tabak und Alkohol ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Krankenhausregeln verboten.
  • Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke von außerhalb mitzubringen; nicht ärztlich oder diätetisch genehmigte Lebensmittel dürfen dem Patienten nicht gegeben werden.
  • Bei der Aufnahme wird eine Begleitkarte ausgestellt.
  • Änderungen der Begleitperson müssen dem Pflegepersonal gemeldet werden.
  • Die Begleitperson ist verpflichtet, alle Krankenhausregeln einzuhalten; bei Verstößen wird die Begleitperson nicht zugelassen.
  • Bei gesundheitlichen Problemen des Patienten muss zuerst das Pflegepersonal informiert werden; eigenständige Eingriffe sind nicht erlaubt.
  • Nach einer Operation darf eine Begleitperson bleiben, sofern medizinisch nichts dagegen spricht. Mehrere Begleitpersonen benötigen die Zustimmung des Arztes oder der Pflegekraft.
  • Wertgegenstände sollten der Begleitperson übergeben oder in den Safes im Zimmer aufbewahrt werden.

Essenszeiten für Patienten und Begleitpersonen:

  • Frühstück: 07:30–08:00
  • Mittagessen: 12:00–13:00
  • Abendessen: 17:00–18:00

2. BESUCHSZEITEN UND BESUCHSREGELN

Besuchszeiten:
Beginn: 10:00
Ende: 22:00

Zur Gewährleistung der Patientensicherheit und zur Reduzierung des Infektionsrisikos ist die Einhaltung der folgenden Regeln wichtig:

  • Besuche sollten 15 Minuten nicht überschreiten. Nach Ablauf der Besuchszeit werden die Bereiche kontrolliert und Besucher gebeten, diese zu verlassen.
  • Pro Patient dürfen sich maximal zwei Besucher im Zimmer aufhalten.
  • Während des Besuchs dürfen Gegenstände, medizinische Geräte und das Patientenbett nicht berührt werden.
  • Vor und nach dem Besuch ist eine gründliche Händehygiene sicherzustellen.
  • Verhaltensweisen wie Weinen oder Schreien, die den emotionalen Zustand des Patienten beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
  • Bei erhöhter Verbreitung von Infektionskrankheiten können Besuchsbeschränkungen eingeführt werden.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten oder entsprechenden Symptomen dürfen nicht als Besucher zugelassen werden; in dringenden Fällen ist ein Besuch mit Maske und ärztlicher Genehmigung möglich.
  • Bei isolierten Patienten oder risikoreichen Situationen sind Besuche nicht gestattet, außer unter besonderen Schutzmaßnahmen.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos keine Patienten besuchen.
  • Besuche von Kindern bei pädiatrischen Patienten sind nur mit Zustimmung des behandelnden Arztes erlaubt.
  • Außerhalb der Besuchszeiten können Erstgrad-Angehörige von Notfallpatienten nach Genehmigung besuchen.
  • Intensivstation: Besuche sind möglich, jedoch abhängig vom Zustand des Patienten und nach Entscheidung des Arztes.
  • Auf Intensivstationen ist ein Besuch einmal innerhalb von 24 Stunden möglich, sofern vom Arzt erlaubt.

3. PATIENTENSICHERHEIT UND ALLGEMEINE KRANKENHAUSREGELN

  • Das Rauchen ist gemäß Gesetz Nr. 4207 strengstens verboten.
  • Patienten wird empfohlen, Wertgegenstände ihren Begleitpersonen zu übergeben.
  • Ohne Begleitperson können Wertgegenstände beim Sicherheitspersonal abgegeben oder im Safe aufbewahrt werden.
  • Für nicht registrierte persönliche Gegenstände übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.

4. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND PRIVATSPHÄRE

Das Private Akdeniz Krankenhaus verarbeitet alle personenbezogenen Daten gemäß:

  • Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten
  • Verordnung über Patientenrechte
  • Vorschriften des Gesundheitsministeriums

Die Daten werden vertraulich, sicher und nur durch autorisiertes Personal verarbeitet.


5. UNTERSTÜTZUNG UND INFORMATION

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal oder die Abteilung für Patientenrechte und Kommunikation.

Mit freundlichen Grüßen
Krankenhausleitung